Ein Klient hatte nach längerer Arbeitslosigkeit eine Anstellung gefunden. Sein Dienstverhältnis bestand im Jahr 2015 nur 4 Monate, die Berechnung der bezahlten Lohnsteuer erfolgt jedoch auf Basis einer angenommenen 12 monatigen Anstellung.
Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid des Klienten eingereicht und die zuviel veranschlagte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück überwiesen.
Der Mehrwert lag bei 433,- €.
Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Die bezahlte Lohnsteuer wird auf Basis einer angenommenen 12 monatigen Anstellung angesetzt, eine geringere Dauer des Dienstverhältnisses führt zu einer überhöhten Lohnsteuer. Dies gilt nicht nur für zeitweilige Arbeitslosigkeit, sondern kann auch bei mehrfachen Dienstverhältnissen auftreten. Nutzen Sie die Arbeitnehmerveranlagung um zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten!