Ein Klient arbeitet als Angestellter für ein Unternehmen. Er war früher selbstständig und bezahlt noch immer SVA-Beiträge aus dieser Zeit.
Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid des Klienten abgegeben und führte zu einer Rückzahlung.
Der Mehrwert lag bei 522,- €.
Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Die Altlasten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit sind aktuelle Aufwendungen, die steuermindernd wirken können. Offene SVA-Beiträge und zu bezahlende Nachforderungen können im nachhinein noch einen Steuervorteil bieten. Nutzen Sie die Expertise eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin um zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten!