Gelddienstleistungen

Altlasten können Steuern sparen

Ein Klient arbeitet als Angestellter für ein Unternehmen. Er war früher selbstständig und bezahlt noch immer SVA-Beiträge aus dieser Zeit.

Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid des Klienten abgegeben und führte zu einer Rückzahlung.

Der Mehrwert lag bei 522,- €.

Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Die Altlasten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit sind aktuelle Aufwendungen, die steuermindernd wirken können. Offene SVA-Beiträge und zu bezahlende Nachforderungen können im nachhinein noch einen Steuervorteil bieten. Nutzen Sie die Expertise eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin um zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten!

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