Gelddienstleistungen

Angestellt und selbstständig bei der Einkommenssteuererklärung

Eine Klientin arbeitet sowohl als Angestellte als auch selbstständig. Sie ist Lohnsteuer-, Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerpflichtig.

Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid der Klientin abgegeben und führte zu einer Rückzahlung.

Der Mehrwert lag bei 238,39 €.

Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Die aus dem Angestelltenverhältnis bezahlte Lohnsteuer wird mit der Einkommenssteuer aus der Selbstständigkeit gegengerechnet und kann so durch diverse Absetzbeträge zu einer Rückzahlung führen. Auch die Differenz der Umsatzsteuervorschreibung mit den endgültigen Jahreswerten ist im optimalen Fall eine Gutschrift. Nutzen Sie die Expertise eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin um zuviel bezahlte Lohn- und Umsatzsteuer zurück zu erhalten!

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