Gelddienstleistungen

Die Arbeitnehmerveranlagung, das 15. Gehalt

Eine Klientin arbeitet als Krankenschwester für ein Pflegeheim. Sie ist verheiratet und hat ein Kind.

Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid der Klientin abgegeben und führte zu einer Rückzahlung.

Der Mehrwert lag bei 1.095,- €.

Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Ein hohes Einkommen in Verbindung mit verschiedenen Abschreibungen kann zu einer Rückzahlung führen die einem 15. Gehalt entspricht. Nutzen Sie die Expertise eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin um zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten!

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