Ein Klient arbeitet auf Werksvertragsbasis für ein Unternehmen. Durch eine Reise ins Ausland bat er einen Freund seine Einkommenssteuererklärung zu machen und abzugeben. Leider vergas dieser die Angabe zweier Abschreibungen, was zu einen Nachzahlung von 1.448,- € führte.
Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der erste Einkommenssteuerbescheid des Klienten beeinsprucht und aufgehoben. Eine erneute Abgabe der Einkommenssteuererklärung fürte zu einer Rückzahlung.
Der Mehrwert lag bei 889,- €.
Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Die Einreichung der Steuererklärung durch Familienmitglieder oder Freunde kann auf Grund von Unwissenheit zu Nachzahlungen führen. Ein Steuerberater ist ein Experte, der genau weiß was er tut. Nutzen Sie die Arbeitnehmerveranlagung um zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten!