Ein Klient arbeitet als Angestellter. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.
Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid des Klienten abgegeben und führte zu einer Rückzahlung.
Der Mehrwert lag bei 1.290,- €.
Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Kinder schaffen nicht nur steuerliche Absetzposten, sondern ermöglichen auch die Nutzung von Kinderfreibeträgen. Diese mindern nicht nur die Steuerlast, sondern können bei geringem Einkommen auch als Gutschrift in Anspruch genommen werden. Je mehr Kinder, desto mehr Absetzbeträge sind möglich. Nutzen Sie die Expertise eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin um Freibeträge geltend zu machen!