Eine Klientin wird von Ihrem Arbeitgeber im Krankenstand entlassen. Sie hat regelmäßig über der vereinbarten Wochenstundenanzahl gearbeitet ohne dass diese vergütet wurden. Ein Auszug der WGKK zeigt, dass sie ohne ihre Kenntnis während ihres Urlaubes vom Dienstgeber abgemeldet wurde. Mit Hilfe der Arbeiterkammer und eines Juristen konnten nicht bezahlte Dienstentgelte für Überstunden und Resturlaubstage per Gericht eingefordert werden.
Der Mehrwert lag bei 1.000,- €.
Der Finanzfels-Tipp: Bei der Beendigung von Dienstverhältnisse ist eine Überprüfung der Arbeitnehmeransprüche durch die Arbeiterkammer zu empfehlen. Hier können Fehler bei der Lohnverrechnung erkannt und auch Schritte zur Einforderung selbiger gesetzt werden. Weiters empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung um bei Bedarf einen Anwalt kostenlos zu konsultieren. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!