Gelddienstleistungen

Prüfung von Alimenten-Ansprüchen

Ein Klient hat drei Kinder aus erster Ehe und ist dem zur Folge zur Zahlung von Alimenten verpflichtet. Seine Kinder wurden inzwischen volljährig, doch da der Kontakt zu den Kindern abbrach war unklar ob weiterhin ein Anspruch auf Alimenten besteht. Beim zuständigen Bezirksgericht wurde ein Antrag gestellt um die Alimenten-Ansprüche der Kinder zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass ein Kind seinen Zivildienst ableistete, was es von Alimenten-Ansprüchen befreit, und ein Kind während seiner weiteren Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung ausübt, was zu einer Reduzierung der Alimente führte.

Der Mehrwert lag bei 2.730,- €.

Der Finanzfels-Tipp: Die Zahlung von Alimenten ist wichtig für die Zeit des Aufwachsens und der Ausbildung von Kindern. Doch die Verpflichtung zur Zahlung von Alimenten endet mit der Erwerbsfähigkeit der Kinder. Gerade wenn kein Kontakt zu den Kindern besteht ist es empfehlenswert die Erwerbsfähigkeit dieser nach erreichen der Volljährigkeit regelmäßig durch das Gericht feststellen zu lassen. Weiters empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung um bei Bedarf einen Anwalt kostenlos zu konsultieren.

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