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Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Eine Klientin hatte im Februar 2012 eine Lebensversicherung abgeschlossen und diese im September 2013 wieder gekündigt. Durch die Kosten der Versicherung lag der Rückkaufswert deutlich unter der Einzahlung.

Auf Grund der Gerichtsentscheidung von 2013 wurde für den Vertrag ein Rücktritt ausgesprochen und eine Rückabwicklung angestrebt. Die Versicherung ließ sich auf einen Vergleich ein und zahlte der Klientin die Differenz zwischen Einzahlung und Rückkaufswert (abzüglich Versicherungsprämie für den Ablebensschutz) aus.

Der Mehrwert lag bei 248,77 €.

Der Finanzfels-Tipp: Die Blütezeit der Lebensversicherungen ist vorbei. Hohe Kosten und geringe Zinsen haben diese Art von Produkten unrentabel gemacht. Eine Rückabwicklung alter Versicherungsverträge war nur bis zum 31.12.2018 möglich, es sind jedoch Bestrebungen im Gange das dafür erlassene Gesetz wieder aufzuheben. Prüfen Sie Ihre Lebensversicherungsverträge auf Rentabilität!

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