Gelddienstleistungen

Schulden per Gericht einfordern

Ein Kunde gab einem Freund ein Darlehen über 1.000,- €. Da jener Freund unter ständigem Geldmangel litt verzögerte sich die Rückzahlung mehr und mehr, bis der Kontakt schließlich abriss. Nach mehreren Jahren ohne Kontakt stellte der Klient mit Hilfe eines Juristen einen bedingten Zahlungsbefehl und brachte danach einen Exekutionsantrag ein, wodurch sein damaliger Freund eine Gehaltspfändung erfuhr. Neben dem Darlehen wurden durch das Gericht auch die Zinsen und die Kosten des Verfahrens eingetrieben.

Der Mehrwert lag bei 2.248,80 €.

Der Finanzfels-Tipp: Anderen Personen Geld zu borgen ist alltäglich, es zurück zu erhalten sollte selbstverständlich sein. Wenn dem nicht so sein sollte, gibt es die Möglichkeit seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Eine schriftliche Vereinbahrung über die Höhe des Darlehens, die gewährte Zeitspanne und die Rückzahlungsmodalitäten ist hierbei sinnvoll. Die Rückzahlung eines Darlehens kann bis zu 30 Jahre lang geltend gemacht werden. Eine juristische Beratung hierzu kann bei Rechtsanwälten und auch bei Behörden in Anspruch genommen werden. Weiters empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung um bei Bedarf einen Anwalt kostenlos zu konsultieren. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

code

*