Gelddienstleistungen

Spenden wirken steuerschonend

Ein Kundin hatte ihre Arbeitnehmerveranlagung in Papierform über ihren Arbeitgeber eingereicht. Der Arbeitgeber kannte zwar die Einkommensverhältnisse, aber nicht private Situation der Kundin. Auch die Kundin selbst wusste nicht über die verschiedenen steuerlichen Absetzmöglichkeiten bescheid.

Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH gelang es den ursprünglichen Einkommenssteuerbescheid der Kundin aufzuheben und mit den korrekten Absetzbeträgen erneut einzureichen. Vor allem die Spenden an wohltätige Organisationen wirkten sich hierbei Positiv aus.

Der Mehrwert lag bei 143,- €.

Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen Absetzmöglichkeiten zu Informieren. Geben Sie Ihre Steuererklärung möglichst nicht in Papierform ab, die Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/) bietet die Möglichkeit die Arbeitnehmerveranlagung online einzureichen. Hierbei ist auch eine Vorschau enthalten, die das Ergebnis der Veranlagung sofort ausweist. Spenden an wohltätige Organisationen sind steuerlich absetzbar, nutzen Sie diese Möglichkeit für sich!