Gelddienstleistungen

Steuerersparnis bei Kinderbetreuungskosten

Eine Klientin mit zwei minderjährigen Kindern wollte ihre Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2014 und 2015 einreichen. Sie war durch ihre erzieherischen Tätigkeiten nur halbtags Beschäftigt.

Zusammen mit Frau Mag. Ulrike Gugler von der GWT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH wurde der Einkommenssteuerbescheid der Klientin eingereicht und die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht.

Der Mehrwert lag bei 440,- €.

Der Finanzfels-Tipp: Steuern sind ein komplexes Thema, konsultieren Sie einen Steuerberater/eine Steuerberaterin um sich über die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten zu Informieren. Die Betreuungskosten für Kinder können steuerlich geltend gemacht werden und mindern so die Lohnsteuer im entsprechenden Jahr. Nutzen Sie die Arbeitnehmerveranlagung um zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück zu erhalten!

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